Rat und Beistand im Trauerfall  •   07163 - 75 27  •  Bachgässle 12, 73061 Ebersbach

Auf persönliche Weise Lebewohl sagen – offene Aufbahrung

Es ist eine alte Tradition, den Verstorbenen bis zur Beisetzung aufzubahren, damit die Familie ganz in Ruhe Abschied nehmen kann. Früher wurde die Aufbahrung im Haus des Verstorbenen durchgeführt, mittlerweile ist diese Form der Verabschiedung aber auch in würdevoller Atmosphäre in den Räumlichkeiten auf dem Friedhof möglich – die Entscheidung liegt ganz im Ermessen der Angehörigen oder kann auch vom Verstorbenen selbst im Zuge einer Bestattungsvorsorge festgelegt werden.

Wir möchten Ihnen nahelegen, diese wertvolle Gelegenheit der persönlichen Abschiednahme zu nutzen. Viele Angehörige empfinden diese Begegnung mit dem Verstorbenen als hilfreich, da sie ihnen häufig die Tragweite der Situation erst wirklich vor Augen führt. Außerdem bietet sie Raum, um sich ungestört alten Erinnerungen hinzugeben oder letzte Worte loszuwerden. Im Rahmen der Trauerfeier ist dafür in der Regel nur sehr bedingt Zeit.

Im persönlichen Gespräch erzählen wir Ihnen gerne mehr zur offenen Aufbahrung.